12.10.2009 Sicherheitsmitteilung Redstar MZ 14/2007

Redstar MZ 14/2007, Gerhard Haba Parashop Steyr, darf ab sofort nur mit dem lasttestgeprüften

Gurtzeug/Rahmen (Lasttest Nr. EAPR-G7-7240/09 v. 28.09.2009) verwendet werden.

 

12.10.2009  Sicherheitsmitteilung Miniplane 125 TOP 80

Miniplane 125 Top 80 MZ 35/2006, Flugschule Wings Norbert Brodnig, darf ab sofort nur

mit dem DULV-geprüften Gurtzeug  Typ   T8F von Turnpoint   ohne zusätzliche Tests geflogen werden.


 

 

                                  

                                         Sicherheitsmitteilung HG/PG  11.2007


Aus gegebenen Anlass weist das
   
                                      Referat Technik der FAA des ÖAeC

darauf hin, dass Hängegleiter auch in der Zustandsform mot. Hängegleiter nicht außerhalb der für den Hängegleiter
in seiner  Ursprungsform  festgelegten und nachgewiesenen Gewichtsgrenzen betrieben werden dürfen.

Ein Überschreiten dieser Gewichte birgt die Gefahr von Strukturversagen zufolge Überlastung in zulässigen
Beschleunigungsbereich (+ 4,0g - 2,0 g) in sich.

Vor jedem Flug sind daher folgende Gewichtskontrollen durchzuführen.

                                                      Gesamtgewicht

Hängegleiter, Motoreinheit mit Tank, Gurtzeug, Rettungsgerät, Pilot, Anbauteile (Räder und  Fluginstrumente),
Treibstoff, Sonstiges (z.B. Startwagen der mitfliegt, Packtaschen, usw.)

                                              Maximale Einhängelast

Manchmal nicht korrekt als Pilotengewicht ausgewiesen.
Das Gesamtgewicht aller im Gurtaufhängepunkt angehängten Lasten darf das maximale Einhängeglast oder
max. Pilotengewicht angegebene Maximalgewicht nicht übersteigen.
Eine im Gurtzeug integrierte Antriebseinheit zählt zur Einhängelast bzw. zum Pilotengewicht.

                                          Minimales Pilotengewicht
                                             Minimale Einhängelast

Dazu zählen das Gewicht des bekleideten Piloten und alle mit ihm fest verbundenen
Gegenstände (uB. Triuebwerk im Gurtzeug integriert, Rettungsgerät.

Der Flug dar nur angetreten werden, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind.

 

Durch einen Absturz am 06.10.2004 durch einen mot.HG folgende Sicherheitsmitteilung:

Wird am Trapez infolge einer Anbringung von Start- oder Landehilfen das Trapez angebohrt, muss in

jedem Fall durch das Trapezrohr eine Seilsicherung  gezogen werden.  

Ähnlich wie bei WillsWing schon bei Klapptrapez praktiziert.

 Im betreffenden Fall brach das Trapez durch zwei unsachgemäß unmittelbar nebeneinander liegenden

90 Grad versetzten Bohrungen in der Nähe des rechten Seitentrapezes, wobei in weiterer Folge die rechten

Seilverspannungen (vordere, seitliche und hintere)  des Hängegleiters ohne Halt waren.

Die betreffende Fläche klappte nach oben. Wegen der zu geringen Höhe war der Pilot nicht mehr in der

Lage den Schirm zu werfen und erlitt beim Aufprall tödliche Verletzungen.