12.10.2009
Sicherheitsmitteilung Redstar MZ 14/2007
Redstar MZ 14/2007, Gerhard Haba Parashop Steyr, darf ab
sofort nur mit dem lasttestgeprüften
Gurtzeug/Rahmen (Lasttest Nr. EAPR-G7-7240/09 v.
28.09.2009) verwendet werden.
12.10.2009
Sicherheitsmitteilung Miniplane 125 TOP 80
Miniplane 125 Top 80 MZ 35/2006, Flugschule Wings
Norbert Brodnig, darf ab sofort nur
mit dem DULV-geprüften Gurtzeug
Typ
T8F von Turnpoint ohne zusätzliche Tests geflogen werden.
Sicherheitsmitteilung HG/PG 11.2007
Aus gegebenen Anlass weist das
Referat Technik der FAA des ÖAeC
darauf hin, dass Hängegleiter auch in der Zustandsform mot. Hängegleiter nicht
außerhalb der für den Hängegleiter
in seiner Ursprungsform festgelegten und nachgewiesenen
Gewichtsgrenzen betrieben werden dürfen.
Ein Überschreiten dieser Gewichte birgt die Gefahr von Strukturversagen zufolge
Überlastung in zulässigen
Beschleunigungsbereich (+ 4,0g - 2,0 g) in sich.
Vor jedem Flug sind daher folgende Gewichtskontrollen durchzuführen.
Gesamtgewicht
Hängegleiter, Motoreinheit mit Tank, Gurtzeug, Rettungsgerät, Pilot, Anbauteile
(Räder und Fluginstrumente),
Treibstoff, Sonstiges (z.B. Startwagen der mitfliegt, Packtaschen, usw.)
Maximale Einhängelast
Manchmal nicht korrekt als Pilotengewicht ausgewiesen.
Das Gesamtgewicht aller im Gurtaufhängepunkt angehängten Lasten darf das
maximale Einhängeglast oder
max. Pilotengewicht angegebene Maximalgewicht nicht übersteigen.
Eine im Gurtzeug integrierte Antriebseinheit zählt zur Einhängelast bzw. zum
Pilotengewicht.
Minimales Pilotengewicht
Minimale Einhängelast
Dazu zählen das Gewicht des bekleideten Piloten und alle mit ihm fest
verbundenen
Gegenstände (uB. Triuebwerk im Gurtzeug integriert, Rettungsgerät.
Der Flug dar nur angetreten werden, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind.
Durch
einen Absturz am 06.10.2004 durch einen mot.HG folgende Sicherheitsmitteilung:
Wird am Trapez infolge
einer Anbringung von Start- oder Landehilfen das Trapez angebohrt, muss in
jedem
Fall durch das Trapezrohr eine Seilsicherung gezogen werden.
Ähnlich
wie bei WillsWing schon bei Klapptrapez praktiziert.
Im
betreffenden Fall brach das Trapez durch zwei unsachgemäß unmittelbar
nebeneinander liegenden
90
Grad versetzten Bohrungen in der Nähe des rechten Seitentrapezes, wobei in weiterer
Folge die rechten
Seilverspannungen
(vordere, seitliche und hintere) des Hängegleiters ohne Halt waren.
Die
betreffende Fläche klappte nach oben. Wegen der zu geringen Höhe war der Pilot
nicht mehr in der
Lage
den Schirm zu werfen und erlitt beim Aufprall tödliche Verletzungen.